Tattoo Remember

Info

Tattoo-Ablauf

Durch den Vorgang des Tätowierens werden Farbpigmente mittels einer Tätowiermaschine bleibend in die oberen und mittleren Schichten der zweiten Hautschicht (Dermis) eingebracht. Die Eindringtiefe beträgt 1 - 3 mm.Der gesamte Ablauf - vom Beginn der Beratung bis zur Begutachtung Deines neuen Tattoos vor dem Spiegel - ist bei uns genormt und immer derselbe.

  1. Professionelle Beratung des Kunden durch den Tätowierer in entspannter Atmosphäre - hinsichtlich des gewünschten Tattoo-Motivs, der gewünschten Körperstelle, Farben, Risiken, Wundversorgung, Pflege nach dem Tätowieren, Entfernung des Tattoos und des Tattoo-Ablaufes selbst
  2. Unterbreiten des Kostenvoranschlages.
  3. Unterzeichnung der Einverständniserklärung.
  4. Vorbereitung der gewünschten Tattoo-Motivs, Auswahl der gewünschten Tattoo-Farben, eventuell Mischen spezieller Farbtöne individuell auf Kundenwunsch.
  5. Hygienische Vorbereitung des Arbeitsplatzes, des Tattoo-Werkzeugs und der Tattoo-Farben.
  6. Hautreinigung mit Hautdesinfektionsmittel & Rasur der zu tätowierenden Körperstelle mit einem Einwegrasierer.
  7. Hautreinigung mit Hautdesinfektionsmittel.
  8. Aufbringen des Tattoo-Motivs auf die Haut und Kontrolle durch den Kunden vor dem Spiegel.
  9. Durchführung der Tätowierung und Hautreinigung mit destilliertem Wasser.
  10. Begutachtung des neuen Tattoos durch den Kunden vor dem Spiegel.
  11. Versorgung der Wunde: Eincremen der Haut mit Tattoo-Creme und Anbringen des Verbandes.
  12. Vereinbarung eines Termins zur Kontrolle und Nachbetreuung.
  13. Interne Dokumentation des Tattoos.
  14. Der Kunde erhält die schriftlichen Unterlagen "Tattoo Informationen", "Tattoo Risiken" und "Tattoo Pflegehinweise" sowie eine Kopie seiner Einverständniserklärung und eine Kopie der “Tattoo Dokumentation“.

Einverständnis / Altersgrenze

Ein Tattoo bedarf immer der rechtswirksamen schriftlichen Einwilligung der zu tätowierenden Person.
Das Tätowieren von Minderjährigen (die das 16. Lebensjahr vollendet haben) bedarf zusätzlich der rechtswirksamen schriftlichen Einwilligung der mit der Pflege und Erziehung des/der Minderjährigen betrauten Person.
Das Tätowieren von Minderjährigen (unter 16 Jahren) ist seitens des Gesetzgebers verboten, da machen wir keinerlei Ausnahmen.
Ein amtlicher Lichtbildausweis muss vorgelegt werden (auch der eines Erziehungsberechtigten).
Bei unrichtigen Angaben und späteren Komplikationen und deren Folgen kann der ausübende Tätowierer bzw. das Tattoostudio nicht haftbar gemacht werden.


Weitere Informationen findest Du in unserer
“Tattoo Einverständniserklärung“ Kategorie

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